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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Die ungewöhnliche Geschichte eines ungewöhnlichen Dorfes

Wo Hessen auf Württemberg trifft und ins Badische mündet oder: Darum ist Kürnbachs Geschichte einzigartig

Eine staatsrechtliche Kuriosität mitten in Deutschland

Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit waren Kondominate nichts Ungewöhnliches. Mit der Zeit gingen die Herrschenden jedoch dazu über, durch Realteilung und Gebietstausch diese „Misch-Herrschaften“ aufzulösen. Genau dies geschah in Kürnbach erst am 1.1.1905. Als einziges Kondominat hat Kürnbach somit die napoleonische Zeit überdauert. Warum? Das können selbst Experten nicht wirklich erläutern.

Zwei Bürgermeister, zwei Standesämter und eine eigene Gemeindeordnung 

Kürnbach blieb bis zum 31.12.1904 zu zwei Dritteln hessisch und zu einem Drittel badisch.

Welcher Ortsbewohner die hessische, welcher die badische Staatsbürgerschaft erhielt, wurde anhand des Wohnsitzes festgelegt. Zog also ein Hesse in ein badisches Haus um, wurde er automatisch zum Badener und umgekehrt. 

Wichtige Positionen waren selbstverständlich doppelt besetzt: hessisch und badisch. So hatte Kürnbach ein hessisches und ein badisches Standesamt, zwei Förster sowie einen hessischen und einen badischen Bürgermeister.

Die Bürgermeister wurden auf sechs Jahre gewählt, wobei jeder drei Jahre "Dirigierender Bürgermeister" war, also den Vorsitz hatte. Der Gemeinderat dagegen war ein Kondominatsgemeinderat: gebildet aus dem hessischen und badischen Rat.

Umständlich war vor allem das Rechnungswesen, dieses wurde gleich dreifach erarbeitet: So mussten eine badische, eine hessische und eine kondominale Gemeinderechnung - auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen – geführt werden. Diese komplizierten kommunalen Rechtsverhältnisse führten schließlich dazu, dass Kürnbach 1835 sogar eine eigens für diesen Ort herausgegebene Gemeindeordnung erhielt. 

Bis heute stehen auch die beiden Keltern aus der damaligen Zeit als Zeichen des Kondominats an Ort und Stelle

Und wie entstand das Kürnbacher Kondominat?

Die Herren von Kürnbach – Conrad de Quirinbach, erstmals erwähnt im Hirsauer Kodex um 1080, sowie Werner und Drutwin von Kürnbach in den Jahren 1227 und 1231 bildeten wohl den Ursprung der besonderen Kürnbacher Verhältnisse. Als aus einem Zweig dieser Familien die Herren von Sternenfels hervorgingen - als Ältester ist 1232 Cunradus de Sterrenvils bekannt – besaßen diese zunächst einen Großteil des Ortes. 1297 schenkte Diether von Sternenfels dem Deutschen Orden den Kirchenzehnt. 1332 waren schließlich zwei Brüder von Sternenfels Lehnsträger der badischen Grafen von Katzenelnbogen. Um diese Zeit erwarb jedoch auch Württemberg einen Teil des Ortes – worin die Zeit des Kondominats ihren Ursprung fand.

1479 gingen die Anteile der Grafen von Katzenelnbogen im Erbgang auf die Landgrafen von Hessen (Darmstadt) über, die sich nach 1598 mit dem Aussterben des Kürnbacher Ortsadels auch sternenfelsischen Eigenbesitz aneigneten.

Württemberg behielt seinen Anteil, bis er 1810 durch einen Vertrag an Baden kam.
Der hessische Anteil fiel in Folge des Testaments des Landgrafen Philipp I. 1567 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Am 19. März 1629 verzichteten die Herren von Kürnbach auf das hessische Lehen, das vom Landgrafen auch nicht erneut ausgegeben wurde. Die Landgrafschaft avancierte 1806 zum Großherzogtum Hessen.

Trotz heftiger Gegenwehr der Kürnbacher wurde am 11. Mai 1903 in Heidelberg nach langen, zähen Verhandlungen ein Staatsvertrag abgeschlossen, mit dem Kürnbach ab dem 1. Januar 1905 zum Großherzogtum Baden gehörte. Das Großherzogtum Hessen erhielt im Tausch die Enklave Michelbuch und knapp 300 ha badischen Wald bei Heddesbach.

http://www.kuernbach.de//unsere-gemeinde/geschichte/das-kondominat