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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Friedhof

Der Kürnbacher Friedhof umfasst eine Fläche von rund 8.000 qm und befindet sich zentral im Siedlungsbereich zwischen Derdinger Straße und Uhlandstraße. Ein Teil der Einfassungsmauer geht auf die Jahre 1841-1842 zurück. Mit der Erschließung des angrenzenden Baugebiets Alsberg wurde in Anlehnung an den Altbestand eine komplette Einfriedung des Friedhofs vorgenommen. Die Bestattungsformen umfassen Erd- und Urnengräber und das Angebot wird sukzessive erweitert. Weiterhin gibt es die Möglichkeit eines gärtnergepflegten Grabes.

Die Friedhofssatzung mit Benutzungsgebührenordnung der Gemeinde Kürnbach können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.

Dauergrabpflege

Mit dem gärtnergepflegten Grabfeld richtet sich die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung und der Gärtnerei am Amthof an diejenigen Menschen, die sich eine gepflegte Grabstätte mit ansprechender Bepflanzung wünschen, aber aus unterschiedlichen Gründen die aufwändige Grabpflege nicht übernehmen können. Die Gärtnerei kümmert sich das ganze Jahr über um die Anlage und ist für die Pflege verantwortlich. Garantiert wird dies, durch den Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages.

Das Grabfeld in Kürnbach besteht aus insgesamt zehn Grabstätten – drei Sarggrabstätten, vier Urnengrabstätten und drei Urnenbeisetzungen am Baum. Die aktuelle Belegung können Sie bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Kürnbach erfragen.

Gärtnerei am Amthof
Familie Burr
Dr.-Friedrich-Schmitt-Straße 13,
75038 Oberderdingen
Telefonnummer: 070453942
E-Mail

In 5 Schritten zur Dauergrabpflege

Die Pflege der Gräber übernimmt die Gärtnerei am Amthof. Zu den Kosten für die Grabpflege  kommen die kommunalen Gebühren (PDF-Datei)für die Grabnutzung, die von der Gemeinde erhoben werden.

  1. Sie besprechen mit der Gärtnerei am Amthof den gewünschten Leistungsumfang der Dauergrabpflege.
  2. Die Gärtnerei errechnet die Preise für die vereinbarten Leistungen und übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses.
  3. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.
  4. Nach Prüfung durch die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner erhalten Sie die Police und Rechnung. damit ist der Vertrag abgeschlossen und wird mit der Zahlung der Vertragssumme an die Genossenschaft wirksam.
  5. Die Grabpflege beginnt wie im Vertrag vereinbart: Entweder auf Abruf durch den Auftraggeber zu einem festgelegten Datum oder - im Falle der eigenen Vorsorge - nach Ableben des Auftraggebers.
http://www.kuernbach.de//leben-wohnen/gemeindeeinrichtungen/friedhof