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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Wasserstelle Klosterstraße

Die Gemeinde Kürnbach stellt ihren Einwohnern, den ortsansässigen Unternehmen und Organisationen sowie Ortsfremden sofern sie auf dem Gemeindegebiet ein Grundstück bzw. Grundstücke bewirtschaften, die Wasserstelle Klosterstraße als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Maßgeblich sind die Regelungen der Satzung über die Benutzung der Wasserstelle Klosterstraße.

Öffnungszeiten: jährlich vom 01. April bis 30. September an Werktagen von 06.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Nutzungsgebühr: 40,00 €

Möchten Sie gerne einen Chip für die Wasserstelle Klosterstraße erhalten, füllen Sie bitte den Antrag aus. Sobald uns der Antrag vorliegt, erhalten Sie von uns einen Berechtigungsschein, einen Chip für die Schließvorrichtung und eine entsprechende Rechnung.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Antrag auf Benutzung der Wasserstelle Klosterstraße (PDF-Datei)

Satzung über die Benutzung der Wasserstelle Klosterstraße (PDF-Datei)

http://www.kuernbach.de//leben-wohnen/wasserstelle-klosterstrasse