Gehwegschaden melden
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Gehwegschäden können telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Zuständigkeit
Hauptamt
Freigabevermerk
Gemeinde Kürnbach 20.08.2013