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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Gehwegschaden melden

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Gehwegschäden können telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Zuständigkeit

Hauptamt

Freigabevermerk

Gemeinde Kürnbach 20.08.2013

http://www.kuernbach.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen