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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Liegezeiten Friedhof

Gesetzliche Ruhefirst: 15 Jahre

In Kürnbach:

Reihen- und Urnengräber: 20 Jahre

Kaufgräber: 30 Jahre

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung

Unterlagen

Können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden

Kosten

Können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Freigabevermerk

Gemeinde Kürnbach 20.08.2013

http://www.kuernbach.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen