Liegezeiten Friedhof
Gesetzliche Ruhefirst: 15 Jahre
In Kürnbach:
Reihen- und Urnengräber: 20 Jahre
Kaufgräber: 30 Jahre
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung
Unterlagen
Können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden
Kosten
Können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden
Zuständigkeit
Friedhofsverwaltung
Freigabevermerk
Gemeinde Kürnbach 20.08.2013