Verkehrszeichenstörung melden
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Zuständigkeit
Hauptamt
Freigabevermerk
Gemeinde Kürnbach 20.08.2013