Fundsache - Status abfragen
Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Die Fundsache wird 6 Monate im Rathaus aufbewahrt.
Meldet sich der Verlierer während dieser Zeit nicht, geht das Eigentum auf den Finder über.
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Freigabevermerk
Gemeinde Kürnbach 20.08.2013