Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Mühlstraße, erneute Offenlage
icon.crdate09.03.2023
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Mühlstraße, erneute Offenlage
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Mühlstraße, erneute Offenlage
Der Gemeinderat der Gemeinde Kürnbach hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans “Mühlstraße“ beschlossen. Er hat den Vorentwurf sowie den Entwurf zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Hinblick auf den ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplans vom November 2022, der in der Offenlage war, haben sich hinsichtlich der Höhe und der Höhenlage baulicher Anlage sowie der Bauweise Änderungen ergeben.
Folgende Änderungen in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen wurden vorgenommen:
- Die zeichnerisch festgesetzte Traufhöhe wird von 7,5 m auf 8,5 m sowie die Firsthöhe von 11,5 m auf 12,5 m geändert.
- Die textliche Festsetzung Nr. 1.2.3 Höhe und Höhenlage baulicher Anlagen wird geändert. Als Bezugshöhe für die Trauf- und Firsthöhe ist nun die Höhe der Gehweghinterkante der angrenzenden Erschließungsstraße in der Mitte der zur Erschließungsstraße hin orientierten Gebäudefassade festgesetzt. Die Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe als Bezugshöhenlage, die bisher auf maximal 1 m über der Oberkante Fahrbahn der angrenzenden Erschließungsstraße festgesetzt war, wird nicht mehr geregelt.
- Bezüglich der abweichenden Bauweise ´a1´ wurde der Wortlaut in der Festsetzung 1.4.1 klarstellend angepasst.
Die örtlichen Bauvorschriften wurden nicht geändert. Zusätzlich gab es einzelne Änderungen und Ergänzungen in den Hinweisen und der Begründung.
Der Gemeinderat hat der in seiner Sitzung am 28.02.2023 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den angepassten Entwurf des Bebauungsplans “Mühlstraße“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Planzeichnung, planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 09.03.2023 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach. Den kompletten Bekanntmachungstext können Sie hier (PDF-Dokument, 314,25 KB, 09.03.2023) einsehen.
Die Unterlagen der Offenlage können Sie hier einsehen.
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