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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gesundheitszentrum", Aufstellungsbeschluss

Artikel vom 02.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gesundheitszentrum", Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat von Kürnbach hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die medizinische Versorgung der Gemeinde ist schon seit langem ein schwieriges Thema. Da sich die dort ansässigen Gebäude überwiegend nicht in kommunaler Hand befinden, ist die weitere Entwicklung des Ortskerns nicht einschätzbar. Die zukünftige ärztliche und medizinische Versorgung der Bevölkerung kann aus diesem Grund innerhalb des Ortskerns nicht grundsätzlich sichergestellt werden. Die bestehenden Räumlichkeiten sind für eine Praxisübernahme durch Nachfolge ungeeignet. Die weitere Ansiedlung einer ärztlichen Versorgung wie eines Zahnarztes ist aktuell ausgeschlossen.

In dem geplanten Gesundheitszentrum ist neben einer Wohnnutzung die Errichtung einer Praxis für einen Allgemeinmediziner, eine Apotheke sowie eine Physio-Praxis vorgesehen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2.431 m² wird im Norden durch die Flehinger Straße, im Osten von den Flurstücksnummern 6234 und 6236 und im Westen durch die Flurstücke Nr. 9059 und 9063 begrenzt. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 02.02.2023 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach. Den kompletten Bekanntmachungstext können Sie hier (PDF-Datei) (PDF-Datei)einsehen.

http://www.kuernbach.de//rathaus-service/rathaus-aktuell