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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen 2024-2028

Artikel vom 27.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen liegt

in der Zeit von Dienstag, 02.05.2023 bis Mittwoch, 10.05.2023

im Rathaus Kürnbach, Marktplatz 12, Zimmer Nr. 101,

zu jedermanns Einsicht auf.

Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich Montag, 22.05.2023 kann schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Kürnbach, Marktplatz 12, 75057 Kürnbach, Einspruch erhoben werden.

Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

http://www.kuernbach.de//rathaus-service/rathaus-aktuell