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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Neue Corona-VO Absonderung

Artikel vom 05.05.2022

Corona VO – Absonderung

Am 03. Mai trat die neue Corona-Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen und zum beruflichen Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen in Kraft. Diese regelt insbesondere folgendes:

a) Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Die Absonderung endet frühestens fünf Tage nach einem Positiven Schnell- oder PCR-Tests, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen.

b) Das berufliche Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen endet mit Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses, spätestens jedoch am 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers.

c) Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere mit dieser in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.

Wir bitten um Beachtung, dass eine Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Personen zukünftig weder vom Gesundheitsamt noch von der Gemeinde erfolgt. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

http://www.kuernbach.de//rathaus-service/rathaus-aktuell