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Gemeindeverwaltung Kürnbach

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

Artikel vom 16.03.2023

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

Was ist ein Schöffe?

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter, der an bestimmten Gerichten zusammen mit Berufsrichtern die Tat des Angeklagten beurteilt und das Ausmaß der Strafe festlegt.

Genauere Informationen finden Sie hier: schoeffenwahl2023.de
 

Welche Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen?

  • Sie müssen am 01. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • keine einschränkenden gesundheitlichen Beschwerden
  • nicht in einen Vermögensfall geraten
  • keine Aberkennung eines öffentlichen Amtes
  • keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (mehr als 6 Monate)
     

Wie und wo kann ich mich bewerben?

Das Bewerbungsformular finden Sie hier:
www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 13.04.2023 (Jugendschöffen bis 23.03.2023) an:

Gemeinde Kürnbach
Hauptamt
Sabine Kimmich
Marktplatz 12
75057 Kürnbach

E-Mail: kimmich@kuernbach.de


Weiterer Ablauf:

  • Nach Ende der Bewerbungsfrist stellt die Gemeinde Kürnbach jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen auf
  • Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl wird an das Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet
  • Der Gemeinderat beschließt über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen
  • Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl wird nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt
  • Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Liste an das Amtsgericht weitergeleitet
  • An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen aus
  • Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen

Weitere Informationen finden Sie unter: schoeffenwahl2023.de

http://www.kuernbach.de//rathaus-service/rathaus-aktuell