Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss B-Plan "Mühlstraße"
Der Gemeinderat von Kürnbach hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße” in Kürnbach gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplans „Mühlstraße“ soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Ziele und Zwecke der Planung:
Wesentliche Planungsziele sind:
- Allgemeines Wohngebiet als Art der Baulichen Nutzung,
- Begrenzung der zulässigen Nachverdichtung und Versiegelung auf ein ortsübliches Maß und in Anlehnung an die Orientierungswerte nach § 17 BauNVO,
- Begrenzung im Allgemeinen auf zwei Vollgeschosse und zwei Wohneinheiten pro Gebäude (dies wären bei Doppelhäusern vier Wohneinheiten insgesamt),
- Vorrang der Überbauung in erster Reihe und Regelungen für die zweite Reihe,
- Sicherung von Gärten und Vorgärten,
- Dachform Satteldach (im Mindesten beim Vorderhaus),
- Erhöhte Stellplatzverpflichtung (zwei Stellplätze pro Wohneinheit).
Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan (PDF-Datei).
Kürnbach, den 07.04.2022
gez.
Armin Ebhart
Bürgermeister
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