Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg (BORIS-BW)
Die Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Bretten, der Stadt Kraichtal und den Gemeinden Pfinztal, Oberderdingen, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen werden in dem vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erstellten zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Verfügung gestellt und ab Juli 2022 veröffentlicht.
Aktuelle Bodenrichtwertkarte über Boris BW:
Bodenrichtwertkarte 2022 der Gemeinde Kürnbach
Informatione zur Grundsteuer:
Hintergrund zum Gemeinsamen Gutachterausschuss
Mit Inkrafttreten der neuen Gutachterausschussverordnung vom 11.10.2017 wurde die Voraussetzung geschaffen, mit benachbarten Gemeinden einen gemeinsamen Gutachterausschuss einzurichten. Seit dem 01.03.2020 besteht nun der gemeinsame Gutachterausschuss mit den Gemeinden Bretten, Pfinztal, Kraichtal, Gondelsheim, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen und Kürnbach mit Sitz in Bretten. Er umfasst insgesamt ein Gebiet von etwa 273 km² und eine Bevölkerung von 87.000 Einwohner. Die Auswertung der Kaufverträge, welche vom Gutachterausschuss vorgenommen wird, dient der Ableitung der erforderlichen Wertermittlungsdaten. Außerdem übernimmt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwertermittlung für die einzelnen Gemeinden.
Nach § 195 ff Baugesetzbuch (BauGB) ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle. Bei ihr wird u.a. die Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für Boden (Bodenrichtwerte) ermittelt. Diese Werte sind für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Grundstücksgestalt, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand etc. bewirken in der Regel Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und sind im Einzelfall durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Des Weiteren sind im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheit, der Wert vorhandener baulichen Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertsangaben nicht abgeleitet werden.
Weitere Informationen des gemeinsamen Gutachterausschuss finden Sie hier.