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Rathaus
Bürgermeisterwahl 03.03.2024

Bürgermeisterwahl 03. März 2024

Wegen Ende der Amtszeit zum 30.04.2024 findet im Jahr 2024 die Bürgermeisterwahl in Kürnbach statt.

Der Kürnbacher Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 den Wahltag festgelegt sowie den Termin für eine evtl. notwendige Stichwahl.

Die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) findet am Sonntag, 03. März 2024 statt.

Entfällt bei dieser Wahl auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 24. März 2024, eine Stichwahl zwischen den Personen mit den höchsten Stimmenzahlen aus dem ersten Wahlgang statt. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

Eine Neubewerbung oder ein Rückzug aus der Stichwahl ist nicht möglich.

Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; jeder Wahlberechtigte (m/w/d) hat 1 Stimme.

Die Rechtsgrundlagen für die Bürgermeisterwahl sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) und die Kommunalwahlordnung (KomWO).

Aktuelle Informationen zur Wahl und Link zum Wahlergebnis

Am kommenden Sonntag findet die Bürgermeisterwahl in Kürnbach statt. Es bewerben sich zwei Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters. Jede/r Wähler/in hat bei der Bürgermeisterwahl 1 Stimme. Die Gemeinde ist wieder in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Die Urnenwahllokale befinden sich für den Wahlbezirk 01 im Bürgerbüro und für den Wahlbezirk 02 in der Bücherei im Rathaus und sind rollstuhlgerecht zu erreichen. In der Wahlbenachrichtigung ist der jeweilige Wahlbezirk angegeben. Allen Wahlberechtigten müsste inzwischen eine Wahlbenachrichtigung vorliegen.

Wer glaubt wahlberechtigt zu sein und noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Bürgermeisteramt, Wahlamt, in Verbindung setzen.

Wer eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, diese zwischenzeitlich aber verloren oder verlegt hat, kann trotzdem wählen. Er muss im Wahllokal aber seine Identität mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) nachweisen.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden. In diesem Fall muss Derjenige/Diejenige, der/die die Unterlagen abholt, die vom Erkrankten unterschriebene Vollmacht zum Empfang des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen vorlegen.

In Kürnbach sind bei der Bürgermeisterwahl knapp 1.850 Bürger wahlberechtigt. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 01.03.2024, 18 Uhr im Bürgerbüro der Gemeinde Kürnbach beantragt werden. Wichtig ist, dass die roten Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 03.03.2024 um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sind. Auch der Briefkasten wird zu diesem Zeitpunkt nochmals geleert.


Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Ab 18 Uhr findet in den Wahllokalen die Auszählung der Stimmen statt.


Das Ergebnis der Wahl wird vor dem Rathausgebäude verkündet.  Den Stand der Auszählungen und das Ergebnis können Sie auch im Internet verfolgen über den folgenden Link verfolgen:

wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240303/08215040/praesentation/index.html

Öffentliche Bewerbervorstellung

Im Rahmen der Bürgermeisterwahl wird am

Donnerstag, 15.02.2024, 19.00 Uhr sowie am Montag, 19.02.2024, 19.00 Uhr jeweils  in der TSV-Halle, Schulstraße 1,

eine öffentliche Bewerbervorstellung stattfinden. Die Öffnung der Halle erfolgt um 18.30 Uhr.

Wir bitten um Verständnis falls einige der interessierten Bürgerinnen und Bürger am ersten Vorstellungsabend aufgrund begrenzter Kapazitäten keinen Zutritt erhalten und verweisen auf den Folgetermin am 19.02.2024.

Wir weisen weiterhin daraufhin, dass die Bewerbervorstellung am 19.02.2024 per Video aufgezeichnet wird (ausschließlich Bühnenaufzeichnung).

Wahlschein beantragen

Sie wollen

  • in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
  • Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sie können den Wahlschein beantragen:

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

Fristen:
Sie können den Wahlschein in den oben genannten Fällen (anderes Wahllokal, Briefwahl) bis spätestens zum 01.03.2024, 18.00 Uhr, beantragen.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen können Wahlscheine noch bis zum 02.03.2024, 12.00 Uhr bzw. 03.03.2024, 15.00 Uhr beantragt werden (s. untenstehende Tabelle).

Beantragung von Wahlscheinen
In welchen Fällen kann ein Wahlschein beantragt werden?Frist

wenn Sie wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind

> Briefwahl beantragen

01.03.2024, 18.00 Uhr

wenn Sie wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind

> Wählen in anderem Wahllokal

01.03.2024, 18.00 Uhr
wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.02.03.2024, 12.00 Uhr

wenn Sie zwar wahlberechtigt sind, jedoch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind
und
a) Sie nachweisen, dass Sie ohne Ihr Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Absatz 2 und 4 und § 3b Absatz 1 KomWO oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,

b) wenn Ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,

c) wenn Ihr Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekanntgeworden ist.

03.03.2024, 15.00 Uhr
wenn Sie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.03.03.2024, 15.00 Uhr