Aktuelle Informationen zur Kommunal- und Europawahl und Link zu den Wahlergebnissen
Am kommenden Sonntag, 09.06.2024, finden die Kommunalwahlen (Gemeinderatswahl und Kreistagswahl) und die Europawahl in Kürnbach statt.
Kommunalwahlen
Auszählung
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss zuerst das Wahlergebnis der Europawahl ermittelt werden. Es folgt dann die Auszählung der Gemeinderatswahl und anschließend wird das Ergebnis der Kreistagswahl ermittelt.
Die Auszählung ist öffentlich.
Bewerber
Es bewerben sich insgesamt 21 Personen auf zwei Wahlvorschlägen.
Für den Kreistag kandidieren im Wahlkreis XI – Kraichtal – 52 Personen auf 8 Wahlvorschlägen.
Stimmabgabe
Für die nächste Amtszeit sind 12 Gemeinderäte zu wählen. Sie haben deshalb 12 Stimmen.
Im Wahlkreis XI – Kraichtal – sind 6 Kreisräte zu wählen. Sie haben deshalb 6 Stimmen.
Stimmzettel
Die Wahlberechtigten haben inzwischen die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl erhalten. Sie haben damit die Möglichkeit, bereits zu Hause die Stimmzettel auszufüllen und in das Wahllokal mitzubringen. Dort erhalten Sie dann die entsprechenden Stimmzettelumschläge. Im Wahllokal liegen ebenfalls noch Stimmzettel bereit. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Wahlbezirke
Das Gemeindegebiet ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 01 - Rathaus, Bürgerbüro
Wahlbezirk 02 – Rathaus, Bücherei
Ihren Wahlbezirk entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung.
Europawahl
Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments bewerben sich 35 Parteien. Die Stimmzettel werden in den Wahllokalen ausgehändigt. Dazu gibt es keine Stimmzettelumschläge.
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Ab 18 Uhr findet in den Wahllokalen die Auszählung der Stimmen statt. Den Stand der Auszählungen und das Ergebnis können Sie auch im Internet verfolgen über den untenstehenden Link:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08215040/praesentation/index.html
Informationen zur Wahl am 09.06.2024
Die Organisation der Wahlen in Deutschland liegen bei der Gemeindeverwaltung.
Das Bürgerbüro erreichen Sie für alle Fragen zum Thema Wahlen zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07258-9105-17 oder per E-Mail unter: heim@kuernbach.de.
Am Sonntag, den 09.06.2024 haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme für die Europawahl, Kreistagwahl und die Gemeinderatswahl abzugeben.
Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg
Alle fünf Jahre haben Sie die Möglichkeit 12 Mitglieder in den Gemeinderat der Gemeinde Kürnbach zu wählen. Keine andere Wahl ist so bürgernah wie die Kommunalwahl. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Kommune mitzugestalten. Bei der Kreistagswahl wählen Sie das Gremium des Landkreises Karlsruhe, das Ihre Interessen auf Kreisebene vertritt. In Baden-Württemberg werden an diesem Tag die Mitglieder der Kreistage für 35 Landkreise gewählt.
Europawahl 2024:
Deutschland wählt 96 Abgeordnete. Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat den Sonntag, 09.06.2024 als Wahltag bestimmt. Gewählt wird nach den nationalen Gesetzen jedes Landes und nicht nach einem einheitlichen europäischen Recht. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland keine Meldeadresse besitzen, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Möchten Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Deutsche die sich kurzfristig nicht in der Heimatgemeide aufhalten
Deutsche, die sich kurzfristig (Urlaub) im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können in Ihrem Wahlamt die Briefwahl beantragen und so ihr Wahlrecht ausüben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnhaft sind
Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet sind, können an der Wahl zum Europäischen Parlament entweder in ihrem Heimatland oder in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Möchten Unionsbürger/-innen in Deutschland an der Wahl teilnehmen, müssen sie sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierfür müssen diese bei ihrer zuständigen Meldebehörde einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Dieser Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden und – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.
Wahlschein beantragen
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder über untenstehendes Online-Formular) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an heim@kuernbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten Tel.: 07258-9105-17 oder per Email an heim@kuernbach.de.